§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Schwimmschule Nicole Bergmann, Inhaberin: Frau Nicole Bergmann, Erkrather Straße 401, 40231 Düsseldorf, bietet Schwimmkurse für Kinder und Erwachsene an. Die Schwimmkurse werden in Form eines Kursblocks angeboten.Dieser wird entweder von Frau Bergmann persönlich oder von einem qualifizierten Vertreter durchgeführt und findet in kleinen Gruppen statt.
(2) Der Vertrag steht unter der Bedingung, dass eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen zustande kommt. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die Schwimmschule das Recht vor, den Vertrag zu stornieren oder zu kündigen. In einem solchen Fall wird den Teilnehmern alternativ ein Ersatztermin angeboten. Falls der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden kann, erfolgt die vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühr.
(3) Der Schwimmkurs wird als Block für den in der Kursbeschreibung angegebenen Zeitraum angeboten und besteht aus mehreren Schwimmstunden. Die genauen Schwimmstundenzeiten (=Schwimmunterricht) des gebuchten Schwimmkurses sind aus der jeweiligen Buchung zu entnehmen. Der Schwimmunterricht wird wöchentlich in Zeiteinheiten zu je 30 Minuten an dem im gebuchten Kurs angegebenen Ort durchgeführt.
(4) Der Schwimmunterricht findet grundsätzlich nicht während der Ferien oder an gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen statt. Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch, wenn die Schwimmschule bei Bedarf Ferienintensivkurse anbietet.
§ 2 Anmeldung
(1) Bei der Anmeldung zum Schwimmkurs muss der dem Anmeldeformular beigefügte Gesundheitsbogen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Durch Einreichung der vollständigen Anmeldung (einschließlich des Gesundheitsbogens) gibt der Buchende ein verbindliches Angebot ab. Im Falle einer falschen Angabe beim Gesundheitsbogen, behält sich die Schwimmschule vor, den Teilnehmer einem anderen Kurs zuzuordnen. Sollte kein passender Kurs frei sein, erhält der Teilnehmer einen Platz auf der Warteliste zugewiesen.
(2) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, zur Zahlung der Kursgebühr. Die Kursgebühr ist unmittelbar nach der Anmeldung fällig.
(3) Der Vertrag kommt durch Übermittlung der Kursbestätigung beim Buchenden zustande.
(4) Besonderheiten, die Auswirkungen auf das Erlernen des Schwimmens haben, sind vorab mit dem Arzt abzuklären und der Schwimmschule mitzuteilen. Auf Verlangen der Schwimmschule ist ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen, um das Ausmaß der Beeinträchtigung beurteilen zu können.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Kursgebühr wird im Buchungsprozess direkt fällig. Sollte die Zahlungsart „Rechnung“ gewählt worden sein, muss die Kursgebühr bis spätestens vier Tage nach der „Buchungsbestätigung“ auf dem Konto der Schwimmschule eingegangen sein. Ist das nicht der Fall, erhält der Buchende eine Zahlungserinnerung mit der Möglichkeit, die Zahlung binnen vier Tagen auszugleichen.
(2) Ohne rechtzeitige Zahlung (z.B. Sofortüberweisung) erfolgt keine Ausstellung der Kursbestätigung, und der Buchende hat keinen Anspruch auf Teilnahme am Schwimmkurs.
§ 4 Änderungen von Kursort und Kurszeit
(1) Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, den Kursort und die Kurszeit zu ändern, falls besondere Umstände auftreten, dies erforderlich machen. Dieses kann zum Beispiel eine Schließung des Schwimmbades sein.
(2) Sind Anpassungen aufgrund auftretender besonderer Umstände nicht möglich, behält sich die Schwimmschule das Recht vor, den Kurs abzusagen. In solchen Fällen wird die Schwimmschule bestrebt sein, die betroffenen Teilnehmer frühzeitig zu informieren.
§ 5 Haus- und Badeordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer, bei Minderjährigen auch deren gesetzliche Vertreter, zur Einhaltung der Schutz- und Zugangsbestimmungen des jeweiligen Schwimmbades. Der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen auch deren gesetzliche Vertreter verpflichtet sich, sich bzw. das Kind mit der Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbades in vollem Umfang vertraut zu machen. Eine Missachtung oder Zuwiderhandlung dieser Regeln kann einen Ausschluss vom Schwimmkurs zur Folge haben. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht. Dies gilt auch für zum Zeitpunkt des Unterrichts geltende Hygiene- und Coronaschutzverordnungen.
§ 6 Fernbleiben vom Schwimmunterricht
Wenn eine Teilnahme am Schwimmunterricht aus Gründen, die im Risikobereich des Teilnehmers liegen, nicht möglich ist, kommt eine anteilige Rückerstattung der Schwimmkursgebühr nicht in Betracht. Hierzu gehören unter anderem Krankheit des Kindes, das Nichterscheinen des Kindes, verspätetes Erscheinen oder das Fehlen der erforderlichen Badesachen (siehe Hausordnung des Schwimmbads).
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(4) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der Schwimmschule (Schwimmschule Nicole Bergmann, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, info@schwimminklusiv.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(5) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(6) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns3eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(7) Wenn der Schwimmkurs bereits während der Widerrufsfrist beginnt und der Verbraucher den Vertrag widerruft, muss er einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bereits erbrachte Teilleistung an die Schwimmschule zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtvolumen der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen.
(8) Im Widerruf sind folgende Angaben (Anschrift des Unternehmens, „Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag, die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).“ Bestellt am (*)/erhalten am (*), Name des/der Verbraucher(s), Anschrift des/der Verbraucher(s), Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum) zu erbringen.
§ 8 Ausfall von Schwimmstunden
(1) Im Falle des Ausfalls einer Schwimmstunde durch die Schwimmschule (z.B. Krankheit des Kursleiters, technische Defekte oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse) wird versucht, diese Stunde zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Kann die Schwimmstunde dennoch nicht stattfinden, findet eine anteilige Erstattung der Kursgebühr nicht statt. Die Teilnehmer werden frühzeitig über den Ausfall einerSchwimmstunde informiert.
(2) Sollte das Schwimmbad geschlossen haben, landesweite Verordnungen einen Unterricht nicht zulassen oder der Schwimmunterricht aus Gründen ausfallen, die nicht im Einflussbereich der Schwimmlehrerin liegen, kann der Teilnehmer die ausgefallenen Schwimmstunden nachholen.
(3) Im Falle einer Nachholung bietet die Schwimmschule dem Teilnehmer einen Nachholtermin innerhalb der verbleibenden Kurseinheit an.
§ 9 Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kursteilnehmern
(1) Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Schwimmstunde im Schwimmbad anwesend ist.
(2) Wurde ein Eltern-Kind-Schwimmkurs gebucht, sind die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter des Kindes verpflichtet, sich mit dem Kind im Wasser aufzuhalten. In diesem Fall liegt die vollständige Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern.
(3) Sofern der Kurs nicht ausnahmsweise ohne Eltern stattfindet, tragen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter des Kindes in der Umkleidekabine, den Duschräumen und der Schwimmhalle die vollständige Aufsichtspflicht für ihr Kind.
(4) Verbleiben die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter außerhalb der Schwimmhalle, erfolgt die Übergabe des Kindes je nach den Gegebenheiten des Schwimmbades. Dies kann entweder an der Tür zwischen Dusche und Schwimmbad (zum Beispiel LSB Am Massenberger Kamp oder LSB Stettiner Str.) oder an der Tür zwischen Umkleidekabine und Schwimmbad (zum Beispiel Hildorado) erfolgen.
(5) Die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter des Kindes gewährleisten, dass sie ihr Kind rechtzeitig zum Ende der Schwimmstunde an der Tür zur Umkleidekabine abholen, oder stellen sicher, dass das Kind nach Ablauf des Schwimmunterrichts an der Umkleidekabine4rechtzeitig abgeholt wird oder den Unterricht entsprechend den festgelegten Zeiten verlassen darf.
§ 10 Versicherung / Haftung
(1) Auf Schadenersatz, gleich aus welchem Grund haftet die Schwimmschule nur, soweit sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder sie leicht fahrlässig gehandelt haben und die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Haftungsausschluss gilt nicht, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch die Schwimmschule oder durch ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Schwimmschule auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
(3) Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Teilnehmer, die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.
(4) Die Schwimmschule und ihre Erfüllungsgehilfen sind nicht dafür verantwortlich, Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer vor Beginn oder nach Ablauf des Schwimmunterrichts beaufsichtigt werden.
(5) Darüber hinaus übernimmt die Schwimmschule keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten oder die Handlungen des Teilnehmers entstehen. Jegliche Verantwortung für etwaige durch den Teilnehmer verursachte Schäden liegt ausschließlich beim Teilnehmer selbst bzw. seinen gesetzlichen Vertretern.
(6) Es wird keine Haftung für dem Teilnehmer anvertraute Wertsachen und Garderobe übernommen, insbesondere nicht vor, während oder nach Ablauf der Schwimmstunde. Im Falle eines minderjährigen Teilnehmers obliegt es den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern, das Kind über den ordnungsgemäßen und sorgfältigen Umgang mit den ihm anvertrauten Wertgegenständen zu belehren.
(7) Begleiter und/oder die Erziehungsberechtigten des minderjährigen Teilnehmers, die sich während der Zeit des Kurses in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Es besteht kein Versicherungsschutz.
(8) Für die Wasserqualität und die Wassertemperatur übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Eine Garantie für eine bestimmte Wassertemperatur kann für kein Bad übernommen werden. Diese liegt im Verantwortungsbereich des Badbetreibers.
§ 11 Angebote / Preise
(1) Die bereit gestellten Informationen und Preise sind freibleibend.
(2) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
§ 12 Erfolgsgarantie
Es wird keine Garantie für den Erfolg des jeweiligen Kurses übernommen. Es wird keine Haftung für das Nichterreichen des Kursziels übernommen.
§ 13 Verhaltensregeln
(1) Das Bad, sowie das Schwimmbecken darf nur in Anwesenheit des Kursleiters/Schwimmlehrers betreten werden.
(2) Die Kursteilnehmer haben den Anweisungen des Kursleiters/Schwimmlehrers Folge zu leisten (bspw. langsam gehen und nicht laufen oder rennen).
(3) Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer, die Begleitung und/oder die Erziehungsberechtigten ohne Ersatzansprüche vom Kurs ausgeschlossen werden.
(4) Der Kursteilnehmer sorgt für Ordnung und Sauberkeit in den Umkleidekabinen.
§ 14 Mögliche Vertragsverlängerung
Den Teilnehmern wird für die Weiterführung der Kurse ein zeitlich begrenzter Buchungsslot angeboten. Für einen folgenden Kurs müssen sich Teilnehmer(in) bzw. bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter erneut gesondert einbuchen.
§ 15 Einverständnis (WhatsApp)
Die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, erklären mit Abschluss dieses Vertrages ihr Einverständnis, dass gegebenenfalls ein Austausch über den Kurs via WhatsApp oder einer sonstigen Gruppe in den sozialen Medien ermöglicht wird.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag nebst Anlagen in der jeweils gültigen Fassung enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien hinsichtlich der Bestimmungen und Bedingungen des Kursvertrages. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen für deren Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
(2) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt, wenn sich in diesem Vertrag eine Lücke ergeben sollte. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. Ausfüllung der Lücke, tritt eine Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bei Abschluss des Vertrages bedacht hätten.
(3) Erfüllungsort ist das Bad, für das der jeweilige Kurs gebucht wurde.
(4) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(5) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle verhandelt werden.